Geschäftsnummer: | 03.1147 |
Eingereicht von: | Hegetschweiler Rolf |
Einreichungsdatum: | 19.12.2003 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Finanzdepartement |
Schlagwörter: | Vorlage; Steuerharmonisierung; Verletze; Materiellen; Kanton; Parlament; Verbot; Wohneigentumsbesteuerung; Steuerpaket; Kantone; Vernehmlassungen; Bundesrat; Richtig; Vorgeschlagen; Zusammenhang; Eidgenössischen; Flankierender; Gefordert; Wohneigentumsteil; Verfassungsverletzung; Massnahmen; Hingewiesen; Verteidigt; Finanzdirektorenkonferenz; Nein; Harmonisierung; Schwyz; Steuerharmonisierung; Haben; Gerügt |
Im Zusammenhang mit dem Steuerpaket wird immer wieder der Vorhalt laut, der Wohneigentumsanteil verletze das Gebot der materiellen Steuerharmonisierung.
In diesem Zusammenhang richte ich die folgenden Anfragen an den Bundesrat:
1. Trifft es zu, dass er die Abzüge von Schuldzinsen für Neuerwerber sowie den Unterhaltsabzug zwar mit etwas anderen Beträgen, jedoch konzeptionell ähnlich gemäss der vom Parlament verabschiedeten Vorlage vorgeschlagen hat? Ist es richtig, dass der Bundesrat die separate Besteuerung für Zweitwohnungen, wie diese nunmehr vom Parlament unverändert beschlossen worden ist, vorgeschlagen hat?
2. Trifft es zu, dass er nie davon ausgegangen ist, dass seine Vorlage zur Revision der Wohneigentumsbesteuerung das Verbot der materiellen Steuerharmonisierung verletze? Wenn nein, wann und wie hat er auf die Verfassungsverletzung hingewiesen und wie hat er seine Vorlage verteidigt?
3. Ist es richtig, dass die Kantone und die Finanzdirektorenkonferenz weder in ihren Vernehmlassungen zur Wohneigentumsbesteuerung noch bis zur Verabschiedung des Steuerpaketes in den eidgenössischen Räten gerügt haben, die Vorlage verletze das Verbot der materiellen Steuerharmonisierung? Trifft es zu, dass einzelne Kantone (z. B. der Kanton Schwyz) in ihren Vernehmlassungen gar die Harmonisierung allfällig flankierender Massnahmen im Wohneigentumsteil ausdrücklich gefordert haben?